Die Wohnmobile, (-wagen), Kastenwagen und Campingbusse müssen über den gültigen Nachweis einer bestandenen HU-Prüfung verfügen, damit sie vermietet werden können. Hier die unterschiedlichen Regeln je nach Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist:
Deutschland
Wohnmobil ≤ 3,5T: 3 Jahre
Wohnmobil zwischen 3,5 T und 7,5 T: 2 Jahre
Wohnmobil > 7,5T: 1 Jahr
Wohnwagen ≤ 750 kg: 3 Jahre
Wohnwagen zwischen 750 kg und 3,5T: 2 Jahre
Wohnwagen > 3,5T: 1 Jahr
Frankreich
4 Jahre
Spanien*
Wohnmobil (Kategorie M) < 4 Jahre
Camper (Kategorie N) < 2 Jahre
Italien
4 Jahre
Portugal
4 Jahre
Österreich
Wohnmobil und Wohnwagen ≤ 3,5T: 3 Jahre
Wohnmobil und Wohnwagen > 3,5T: 1 Jahr
Schweiz
Wohnmobil: 4 Jahre
Wohnwagen ≤ 3,5 T: 5 Jahre
Großbritannien
3 Jahre
Belgien
4 Jahre
Für alle in Portugal und im Großbritannien gelisteten Anzeigen muss eine Hauptuntersuchung vorgelegt werden.
Unabhängig vom Markt muss das Fahrzeug in einem guten mechanischen Allgemeinzustand gehalten werden und alle Sicherheitselemente müssen überprüft werden. Die vorgeschriebenen Intervalle für die Hauptuntersuchung müssen einhalten werden.
* Spanien (1): Je nach Fall wird das Alter des Fahrzeugs manchmal durch das Ausstellungsdatum des Kennzeichens bestimmt, und nicht durch das Jahr der Zulassung. Beispiel: Für ein 6-jähriges Fahrzeug, das in diesem Jahr in Spanien zugelassen wurde, wird das Alter des Fahrzeugs anhand des Ausstellungsdatums des Kennzeichens (in diesem Jahr) bestimmt.
* Spanien (2): Camper = Verschiedene Typen von Campern, keine allgemeine Regel.
* Spanien (3): Die Fahrzeugkategorie ist im Feld J des Fahrzeugscheins angegeben.